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schafl schon Anteil an der Leitung der städtischen Angelegenheiten und ließ ihn durch ihre Vertreter ausüben. Um die Mitte des 13. Jhrhdts. war der Stadtrat bereits unabhängig von Mainz und vom Erzbischof anerkannt. Er bestand aus 14 Personen, den Konsuln, die aus ihrer Mitte zwei Ratsmeister als Vorsteher wählten. Nach Verlauf von je vier Jahren wurde der alte Rat zumeist wiedergewählt, wie es aus den Aufzeichnungen jener Zeit ersichtlich ist. Neben dem „sitzenden Rat" war also ein „weiterer Rat" vorhanden, der freilich nur bei besonderen Anlässen in Tätigkeit trat. 1283 wurde durch eine Erhebung der Handwerker gegen die Gesrunden die Zahl der Ratsmitglieder aus 24 erhöht und ein fünffacher Trausitus (Wiederwahl nach 5 Jahren) gebildet. Jeder Rat bestand aus 14 von den Geschlechtern und 10 von den Zünften. Er hatte geschickt viele erzbischöflichen Rechte an sich gebracht. So besaß er seit 1289 die Polizeigewalt; er konnte Angeklagte verhaften und in den Gefängnissen unter dem Rathause (erbaut um 1250) verwahren lassen. Auch hatte er das Steuerrecht auf alles Eigentum, auf Wein, Bier und alles, was sonst noch der Besteuerung unterliegen kann. Er konnte das Aufgebot der Bürger erlassen, die Stadtmauern erhallen und verteidigen und über die Stadtkasse verfügen. Ihre Füllung wurde ihm leicht, da er von dem Geld bedürftigen Erzbischof Gerhard Ii. von Eppenstein das Recht der Münzprägung und der Zollerhebung zuerst auf 6 und dann auf weitere 14 Jahre (bis 1305) gepachtet hatte.1)
Durch die Weiterverpachtung dieser Rechte an Mitglieder der Gesrundensippe aber kam es bald zu innerem Zwist. Sie trieben mit der Zollerhebung Mißbrauch, ließen sich bei der Münzprägung Unredlichkeiten zu schulden kommen und waren parteiisch beim Rechtsprechen. Außerdem behandelten sie die einfachen Bürger nur noch wie Hörige. Sie legten um geringer Ursache willen Verhaftete solange in den Block, bis sie lahm waren, oder ließen ihnen Hände und Füße abhauen. Selbst die barbarische Strase des Augenausstechens verhängten sie ohne hinreichende Ursache. Das alles kam der aus den Umsturz der Rats'versassuug hinarbeitenden Partei der Zünfte im höchsten Grade gelegen. Ihr Wühlen und Aufreizen trug bald die besten Früchte. Dazu kam noch, daß die äußeren Feinde der Stadt den Unfrieden zwischen Rat und Gemeinde schürten. Landgraf Friedrich schrieb der Gemeinde, daß er nicht mit ihr, sondern mit dem Rat, der ihm sein Eigentum widerrechtlich vorenthalte, Krieg führe. Gegen Ende des Jahres 1309 kam es zu offenem Aufruhr der Gemeinde gegen den Rat, dem nichts anderes übrig blieb, als die Forderungen der Zünfte zu gewähren. So billigte er zur Sicherstellung der Rechte der Gemeinen die Wahl von vier Männern aus deren Mitte (Januar 1310). Sie, die Viere von der Gemeinde, unsere Herren die Viere .
0 Am 16. Nov. 1354 kaufte der Rat für 3000 Mark Silber die Münze.
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Extrahierte Personennamen: Gerhard_Ii Eppenstein Friedrich Friedrich
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war im Rat die Hoffnung gekeimt, daß Erfurt doch noch eine Reichsstadt werden könne. Aber trotz aller Anstrengungen der Er-surter Abgesandten brachte der Friedensschluß zu Münster 1648 nicht die Erfüllung dieser Hoffnung. Erfurt blieb beim Mainzer Stift, dessen staatskluger Erzbischof Johann Philipp von Schönborn die Stadt bald ganz unter seine Herrschaft zwang.
Restitution (Mainz erlangt seine alten Rechte zurück): Die durch die Lasten des 30jährigen Krieges und die Stockung von Handel und Gewerbe verarmte Bürgerschaft geriet wie vor 150 Jahren in einen heftigen Streit mit dem Rat, dem sie Ueber-schreitung seiner Befugnisse, Uebermut gegen die Bürger und Mißbrauch der allgemeinen Not zu eigenem Vorteil zum Vorwurf machte. Sie verlangte wie damals (1309) die Einführung der Vierherren-Wahl und eine Stadtregiernng, wie sie die sogenannte Regimentsverbesserung von 1510 vorgesehen hatte. Es war nämlich im Laufe des Krieges üblich geworden, neben den alljährlich wechselnden Räten eine Anzahl der vornehmsten Mitglieder, die sogenannten Aeltesten, beizubehalten. Man wollte stets Männer an der Spitze haben, die in den schweren Zeiten mit dem Gange der Geschäfte vertraut waren. Die Aeltesten hatten aber zuletzt die Herrschaft ganz an sich gerissen und schalteten und walteten ausschließlich nach eigenem Ermessen. Anfangs widersetzte sich der Rat den Forderungen der Bürger. Später aber gab er zu, daß Abgeordnete gewählt wurden, die an der Regelung der öffentlichen Verhältnisse teilnehmen sollten. Ferner erhielt der kaiserliche Ausschuß den Auftrag, den Streit zwischen Rat und Bürgerschaft zu schlichten. Er war auf Verlangen des Erzbischofs zur Berichtigung seiner Ansprüche, die er auf Grund der Restitution an Erfurt gestellt hatte, eingesetzt worden. Es gelang ihm auch, die Streitigkeiten zu beseitigen und eine Vierherrnwahl zu Gunsten der Bürgerschaft herbeizuführen (Wahl des ehemaligen Rektors der Andreasschule, Volkmar Limprecht, zum Obervierherrn). Aber bald loderte die Flamme der Zwietracht von neuem empor. Die Forderung des Erzbischofs um Ausnahme in das Kirchengebet bildete den Zündstoff für den neuen Streit, der zum zügellosesten Volksaufruhr wurde, und in dem wie ehemals einzelne für Mainz, andere für Sachsen Partei ergriffen. Obervierherr Limprecht, bislang ein Liebling des Volkes und Parteigänger des Erzbischofs, wurde ins Gefängnis geworfen und nach greulichen Mißhandlungen vor dem Rathaufe enthauptet. Der Stadtfvndikus (Rechtsrat) Abianus und andere, die auf der Seite Sachsens standen, konnten sich vor gleichem Schicksal nur durch die Flucht retten, während das Volk ihre Häuser und Gärten zerstörte. Sogar ein kaiserliches Friedensgebot blieb ohne Wirkung. Da traf die Stadt die Reichsacht. Statt aber die Bürger zu beruhigen, erregte die Achterklärung ihre Wut noch höher. Sie vergaßen sich soweit, den kaiserlichen Herold zu verhöhnen und
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Extrahierte Personennamen: Johann_Philipp_von_Schönborn Johann Philipp Volkmar_Limprecht
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Tarquinius wurde mit seiner ganzen Familie aus Rom verjagt, das Königtum abgeschafft und die republikanische Staatsform eingeführt.
Die^ oberste Gewalt lag in den Händen von zwei Beamten, die je aus ein Jahr ans den adeligen Geschlechtern gewählt wurden. Sie wurden Konsuln genannt, und ihre Amtsgewalt erstreckte sich auf die Regierung der Stadt, die Gerichtshaltung und auf die Anführung des Heeres. Ihre Macht war durch den Senat *) und die Volksversammlungen oder Komitim beschränkt. Es gab aber in der römischen Republik zweierlei Volksversammlungen, die Centuriatkomitien und die Tribntkomitien.**) In beiden stimmten Adelige und Gemeinbürger zusammen ab. In den Centuriatkomitien, denen die Wahl der höheren Beamten zustand, wurde nach Steuerklassen abgestimmt; hier hatten die Reichen und Adeligeil die Oberhand. In den Tributkomitieu, die das Recht der Gesetzgebung hatten, wurde nach Ortsbezirken abgestimmt, und die Gemeinbürger gaben den Ausschlag. Ursprünglich konnten nur die Patrizier***) zu Beamten gewählt werden und verfuhren in ihrer Amtsverwaltung mit großer Willkür; darüber empörten sich die Plebejer und drohten auszuwandern und eine neue Stadt zu gründen. Die Patrizier gaben darum zu, daß die Plebejer eigene Beamten haben sollten, die Volkstribunen, denen das Recht zustand, durch ihre Einsprache die Beschlüsse des Senates unwirksam zu machen. Diese Befugnis benutzten die Volkstribunen dazu, auch für die Plebejer die Wahlfähigkeit zu den Staatsämtern, sowie völlig gleiche Rechte mit den Patriziern zu erkämpfen. Im Verlaufe der Zeit wurden die Staatsämter vermehrt. Die Gerichtshaltung wurde den Konsuln abgenommen und den Prätoren übertragen; die zwei Zensoren hielten alle fünf Jahre eine Volkszählung ab und teilten die Bürger nach dem Stande ihres Vermögens den einzelnen Steuerklassen zu. Damit war ein Rügegericht verbunden; wessen Rus durch schlechten Wandel geschädigt war, der wurde vom Zensor in eine geringe Klasse versetzt, oder, falls er Senator war, aus dem Senate aus-geftoßen. Die Ädilen hatten die Aufsicht über die öffentlichen Gebäude, Straßen, Plätze und Wasserleitungen; die Quästoren waren Finanzbeamte. Jeder Beamte mußte nach Ablaus seines Amtsjahres dem Volke Rechenschaft über seine Amtsführung ablegen. In gefährlichen Zeiten wurde vom Senate ein Diktator, d. h. ein Beamter mit unbeschränkter Gewalt, jedoch höchstens auf zehn Monate ernannt. Kein Beamter erhielt Besoldung.
*) L-enat = Rat der Alten. 300 Mitglieder, später mehr.
**) Die Kuriatkmnitien, welche in der Republik keine politische Bedeutung mehr hatten, sind absichtlich übergangen.
***) Patrizier = Adelige; Plebejer — Gemeinbürger.
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war, gewann er eine Anzahl verworfener Menschen für sich, mit bereit Hilfe er die Konsuln, Senatoren und anbere angesehene Männer ermorben und die Staatsverfaffung umstürzen wollte. Allein der Anschlag würde vereitelt. Nachbem er bei der Konsul-Wahl für das Jahr 63 v. Chr. zum zweitenmal butchgefalleu war, stiftete er eine neue Verschwörung, an der auch hochan-gcfehene Männer teil hatten, welche in der allgemeinen Verwirrung Befriebignng ihres Ehrgeizes zu finben hofften. Catilina warb ein kleines Heer an, verteilte Waffen unter den Stadt-pöbel und Verabredete in nächtlichen Zusammenkünften mit feinen Rotten den Tag, an dem die Beschützer der alten Verfassung ermordet, Rom angezünbet und geplünbert werben sollte. Ter Konsul Marcus Tullius Cicero erhielt Kenntnis von den Plänen der Verschworenen, traf in aller Stille die nötigsten Anorbnungen und klagte in der Sitzung des Senates den anwefenben Catilina mit gewaltigen Worten des Hochverrates an. Als Catilina feine Pläne entbecft sah, entwich er ans Rom nach Etrurien, wo er fein Heer in Bereitschaft hatte. Die in der Stadt gebliebenen Verschworenen würden gefänglich eingezogen und fünf berfeiben hingerichtet. Catilina mit feinem Heere würde balb barauf nach verzweifeltem Kampfe bei Piftoja niebergemacht. Bei der Hinrichtung der Verschworenen waren nicht alle gesetzlichen Formen beobachtet worben. Darum verhinberten die Freunde des Catilina den Konsul Cicero am Schluffe feines Amtsjahres an dem herkömmlichen Schwur, daß er den Gesetzen gemäß regiert habe. Cicero aber leistete vor der Volksversammlung feinen Eib mit den Worten, er habe das Vaterlanb gerettet. Die ganze Versammlung jubelte ihm zu, und Taufenbe von römischen Bürgern gaben ihm das Geleite vom Forum nach feinem Haufe und priesen ihn als den Retter des Vater-laubes. Gleichwohl würde er wenige Monate barnach von der nämlichen Versammlung angeklagt, daß er römische Bürger ohne Urteil und Recht habe hinrichten lassen, und die Volksversammlung fällte das Urteil, daß er in die Verbannung gehe und fein Haus in Rom dem Erbboben gleichgemacht werbe.
5. Rom wirb ein Kaiserreich.
Die von den Römern außerhalb Italiens eroberten Gebiete hatten den Namen Provinzen; ihre Einwohner waren nicht römische Bürger, fonbern Untertanen des römischen Volkes. Die Provinzen würden meist von Profonfuln, b. h. solchen Staatsbeamten verwaltet, die schon die Konfulswürde bekleidet hatten. Die Prokonsuln fanbeii in den Provinzen Gelegenheit, sich biirch geschickte Verwaltung und glückliche Kriegszüge gegen feinbliche Nachbarn Ruhm, Ansehen und Einfluß in Rom zu erwerben,
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von dieser Weissagung, und um seinem Vaterlande den Sieg zu sichern, zog er das Gewand eines gemeinen Arbeiters an und begab sich in das dorische Lager. Hier fing er Streit mit den Feldwachen an; es kam zu Tätlichkeiten, und Kodrus wurde erschlagen. Als die dorischen Heerführer den Tod des Kodrus erfuhren, führten sie ihr Heer hinweg. Die Athener aber schafften das Königtum ab, weil nach Kodrus niemand mehr würdig fei, ihr König zu sein. Athen erhielt eine republikanische Versassung. Statt des Königs regierte ein auf Lebenszeit gewählter Beamter, den man Archont nannte; später wurden 9 Archonten aus ein Jahr gewählt.
In den ersten 500 Jahren des Freistaates war alle Gewalt im Besitze der altadeligen Geschlechter; die gemeinen Bürger hatten wenig Rechte, wohl aber viele Lasten. Hierüber wurden sie unzufrieden, und es gab in Athen bedenkliche Unruhen. Die Athener beauftragten daher um das Jahr 590 Solon, Gesetze aufzustellen, die dem Rechte und der Billigkeit entsprächen. Solon begann damit, daß er den überschuldeten Leuten, die unerschwingliche Zinsen zahlen mußten, Erleichterungen verschaffte; der Zinsfuß wurde herabgesetzt, und die zu hohen Zinsen sollten an der Kapitalsumme abgerechnet werden. Die Athener wurden nach ihrem Vermögen in vier Klassen eingeteilt. Aus den drei ersten Klassen wurden die Staatsbeamten erwählt; die Angehörigen der vierten Klasse, die steuerfrei war, durften zwar wühlen, konnten aber nicht gewählt werden.
Solon ließ das Amt der Archonten bestehen, nahm ihnen aber die Regierungsgewalt, und sie behielten nur die Leitung des Gerichtswesens und der religiösen Angelegenheiten. Die oberste Regierungsbehörde war der Rat der Fünfhundert. Die 500 Ratsherren wurden anfänglich nur aus den drei steuerzahlenden Klassen gewählt; später konnten auch die Bürger der vierten Klasse in den Rat kommen. Der Rat war in zehn Abteilungen geteilt, deren jede der Reihe nach 35 Tage die Regierung führte.. Die Wahl der Staatsbeamten, die Entscheidung über Krieg, Frieden und Bündnisse, die Einführung von Gesetzen, die Aufsicht über die Verwendung der Staatsgelder, die Aburteilung von Staatsverbrechen kam der Volksversammlung zu, die jährlich zehnmal, später vierzigmal vom Rate der Fünfhundert berufen werden mußte. Jeder Bürger hatte das Recht, an der Volksversammlung teilzunehmen, Anträge zu stellen, seine Meinung auszusprechen und abzustimmen. Gegen das Urteil der gewöhnlichen Gerichte konnte man Berufung einlegen an das große Schwurgericht, das auch die schwersten Verbrechen aburteilte. Der Areopag war die höchste Gerichts- und Aufsichtsbehörde im athenischen Staate.
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aber auch durch Erpressungen aller- Art zu großen Reichtümern zu gelangen. Die Staatsbeamten in Rom erhielteu keine Bezahlung und mußten während ihrer Amtswaltung großen Aufwand aus ihrem eigenen Vermögen machen durch Schenkungen, Veranstaltung von Schauspielen, Tierhetzen, Gladiatorenkämpfen zur Belustigung des Volkes; auch die Bewerbung um ein Amt verursachte große Auslagen durch herkömmliche Geschenke an die Wähler, zuletzt durch förmliche Bestechung. Die Verwaltung einer Provinz mußte den gemachten Aufwand wieder einbringen, und mancher Statthalter trat sein Amt mit einer Schuldenlast von einer Million an und kehrte im Besitze eines Vermögens von fünf Millionen wieder nach Rom zurück. Mochten auch die Provinzbewohner unter dem schweren Drucke seufzen, ihre Klagen waren ohne Wirkung, wenn es der Statthalter nicht geradezu schamlos und mit offener Rechtsverletzung getrieben hatte. Und das war das Verderbliche sür die römische Republik, daß derartige Räuberei nicht mehr sür unehrenhaft galt; dadurch eben mußte der Sinn für Recht und Gerechtigkeit erstickt und dem Ehrgeize auf Kosten des Staatswohles eine breite Bahn geöffnet werden.
Drei Jahre nach der Verschwörung des Catiliua wurde abermals eine Verschwörung angestiftet, die schließlich den Umsturz der freien Staatsverfassung herbeisührte. Diese Verschwörung war aber nicht wie die des Catilina eine heimliche, sondern eine öffentliche. Casus Julius Cäsar, Cnejus Pomp ejus und Marens Lieinius Crassns schlossen einen Bund zu gegenseitiger Unterstützung und Förderung ihrer ehrgeizigen Bestrebungen. Dieser Bund, Triumvirat*) genannt, hatte den Zweck, alle Gewalt in die Hände der drei Männer zu bringen. Jeder derselben strebte nach dem ersten Platze in Rom. Cäsar machte kein Hehl daraus, daß er lieber in einem elenden Dorfe der Erste, als in Rom der Zweite sein möchte. Er hatte sich längst durch Freigebigkeit und Leutseligkeit großen Anhang unter den Plebejern erworben und mehrere Volkstribunen für sich gewonnen. Ihm war Pompes us ein gefährlicher Nebenbuhler; denn dieser war von nicht geringerem Ehrgeize erfüllt, hatte sich in mehreren Feldzügen hohen Kriegsruhm erworben und befaß die Gunst der angesehensten Patrizier. Crassns war nicht minder ehrgeizig als die beiden andern, war aber durch nichts berühmt als durch sein großes Vermögen, das sich auf 21 Millionen Mark belaufen haben soll. Jeder der drei Männer gedachte, die beiden andern zu feinem eigenen Vorteile auszunützen; der klügste unter den dreien war Julius Cäsar.. Nachdem er im Jahre 59 Konsul gewesen war,
*) Triumvir — Mitglied eines Beamtenkollegiums von drei Männern, Triumvirat — Dreimnnnerbund.
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Hebung feiner Vaterstadt stellte. Er bewirkte, daß die Bundesgenossen nicht mehr Schiffe und Mannschaft zu stellen hatten, sondern dafür entsprechende Zahlungen an die Bundeskasse leisteten, die nun nach Athen gebracht wurde. Athen übernahm forthin die Verpflichtung, für eine tüchtige Flotte und ein fchlag-fertiges Heer zu forgen. Dadurch gerieten die Bundesgenossen mehr und mehr in Abhängigkeit von Athen, und die Athener behandelten sie mit der Zeit als ihre Untertanen.
Die Stadt Athen wurde durch Perikles außerordentlich verschönert. Er veranlaßte, daß aus der Akropolis, der Burg von Athen, der Parthenon, ein prächtiger Tempel mit der aus Gold und Elfenbein gefertigten Bildfäule der Stadtgöttin Pallas Athene, gebaut wurde. Eine herrliche Marmortreppe führte durch die Propyläen, ein fünffaches Säulentor, gleichfalls aus Marmor, in den Burghof zum Tempel. Auch mit unzähligen andern Prachtgebäuden, Tempeln, Theatern, sowie mit kunstvollen Bildsäulen wurden Athens Straßen und öffentliche Plätze geschmückt. Handel und Gewerbe, Kunst und Wissenschaft gelangten zu so hoher Blüte, daß man die Zeit des Perikles mit Recht das goldene Zeitalter Athens genannt hat.
Allein die Blüte Athens hatte keine lange Dauer. Äas herrische Benehmen der Athener gegen die Bundesgenossen und die Eifersucht der Spartaner führten zu einem 27 jährigen Kriege. Tie Staaten des Peloponnes unter Führung Spartas kämpften gegen Athen, darum heißt der Krieg der peloponuesifche. Nach manchen Siegen und Niederlagen behielten zuletzt (404 v. Chr.) Me Peloponnester die Oberhand. Das Bündnis der Athener wurde ausgelöst, die Wälle Athens und die „langen Mauern", welche die Stadt mit dem Hasen Piräus verbanden, wurden nieder-gerissen. Durch die Spartaner wurden dreißig Männer — man nannte sie die 30 Tyrannen — mit unbeschränkter Gewalt als Regenten in Athen eingesetzt und alle Freunde einer demokratischen*) Regierungssorm verfolgt und verbannt. Nach acht
*) Regierungsformen: Monarchie: ein einziges Staatsoberhaupt; dessen Gewalt stammt von Gott und wird entweder ererbt (Erbmonarchie», oder durch Wahl des ganzen Volkes, oder besonderer berechtigter Stände (Wahlmonarchie) übertragen. Aristokratie: die adeligen Geschlechter sind im Besitze der Staatsgewalt. Timokratie: die Staatsgewalt ist in den Händen der besitzenden Klassen nach Maßgabe ihrer Steuerleistungen. Demokratie: das ganze Volk übt die Staatsgewalt aus in seinen gesetzlichen Versammlungen und durch die von ihm bestellten Beamten. Die politischen Rechte werden in der Aristokratie ererbt, in der Timokratie erworben, in der Demokratie sind sie jedem Staatsbürger angeboren. Wenn in der Aristokratie nur wenige mit Ausschluß der andern Berechtigten die Gewalt an sich reißen, so artet sie zur Oligarchie aus; die Ausartung der Timokratie dadurch, daß die Reichsten alle Gewalt bekommen, heißt Plutokratie; wenn in der Demokratie die Stimmen nicht mehr
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au»gebehnte Ltinbcreien, bereu (Si'trägniö über nicht sowohl beut Staate, als den reichen und vornehmen Leuten zugute kam Damit hätte man den Armen aufhelfen können.
3toei B rüber, 6 a jus Gracchu? und Tiberius Gracchus, ließen sich zu Volkstribunen wählen, um Gesetze burchzubringen. durch die der ärmeren Bevölkerung aufgeholfen werben sollte-beibe gingen durch Bolksaufstänbe zugrunbe, die von den Vornehmen angezettelt worben waren.
Noch einmal trat eine ernste Kriegsgefahr ein, welche die Römer zur Besinnung bringen konnte, der Einfall der Cimbern und -Leutonen. ■) Ter Tatkraft des Cajus Marius unterlagen die Feinde; aber eben baburch würde Marius beim Volke so hoch angesehen, ^ daß er es unternehmen konnte, mit Hilse der unzufriebenen Gemeinbürger nach einem Einflüsse in Rom zu streben, der ihm fast die Gewalt eines Diktators gesichert und die Männer patrizischen Staubes von der Staatsleitung entsernt hätte. Er sanb einen Gegner an dem Patrizier Cornelius Sulla, der ihm an Tapferkeit und* Kriegstüchtigkeit nicht nachstanb. Sulla bewirkte, daß Marius geächtet würde; biefer entfloh nach Afrika. Als aber Sulla mit einem Heere nach Kleinasien gezogen war, kehrte Marius zurück, bemächtigte sich mit seinem Anhänger Cornelius (vinna bet Stadt und ließ die Anhänger Sullas zu Hnnberten abschlachten. Er ließ sich zum Konsul wählen — es war das siebente Mal, daß er zu dieser Würbe gelaugte — starb aber wenige Tage banach. Cinna behauptete die wtabt noch zwei Jahre. Als Sulla siegreich aus Asien zurückgekehrt war, nahm er blutige Rache an bett Anhängern des Marius. Er ließ auf dem Forum eine Liste berjenigen anschlagen, bte rattorbet werben sollten: der Mörber eines Mannes, der aus der Proskriptionsliste**) ftanb, war nicht nur straflos, fonbern erhielt eine reiche Belohnung. Das Vermögen der Geächteten würde eingezogen. Es bilbeten sich ganze Mörber-banden, die gegen 5000 römische Bürger hinschlachteten. Sulla ließ sich zum Diktator aus unbestimmte Zeit ernennen und sührte eine Gewaltherrschaft, wie Rom sie nie gekannt hatte. Nach zwei Jahren jeboch legte er fein Amt freiwillig niebet: und zog sich aus sein Lanbgnt in Kampanien zurück.
Die bürgerlichen Streitigkeiten, sowie die fortwährend in Cst und West zur Sicherung der römischen Herrschaft geführten Kriege ermutigten bte in Italien gehaltenen Sklaven zu einem Ausstaube gegen ihre Herren. Jeber Römer hatte eine große Zahl Sklaven für Acker- und Hansgefchäfte, Betrieb von Hattb-werken u. bergt. Überbies hielt man Sklaven für die sogenannten
*) S. 3.
**) Proskription = Ächtung, proskribiert = geächtet.
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Extrahierte Personennamen: Tiberius_Gracchus Tiberius Cajus_Marius Marius Marius Marius Cornelius_Sulla Sulla Sulla Marius Marius Sulla Marius Marius Cornelius Sullas Sullas Sulla Marius Marius Sulla
Extrahierte Ortsnamen: Rom Afrika Kleinasien Asien Kampanien Italien
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den Herzogstitel erhielt. Doch biefe Familie starb balb aus, und ein anderer reicher Patrizier, Franz Sforza, machte sich zum Herzog. Er würde von Kaiser Maximilian in Schutz genommen, aber die Franzosen fielen in das Mailänbische ein, um Eroberungen zu machen. Wirklich gelangte Ludwig Xu. im Jahre 1499 in den Besitz Mai-lanbs; die Folge bavon war freilich zunächst nur ein langer Krieg mit dem beutfchen Kaiser, der feine Rechte aus die Lombarbei, beffen Hauptstabt Mailanb war, nicht ausgeben wollte.
Auch Florenz, die Hauptstabt von Toskana, würde ein Herzogtum. Hier hatte sich der Hanbelsherr und Bankier Cosimo Mebici (1442) allmählich alle Ämter der freien Stadt übertragen lassen, ohne inbes den Herzogstitel anzunehmen; fein Gelb und feine staatsmännische Bilbung waren eine Macht, gegen welche die republikanische Partei nicht auskommen konnte. Ganz von selbst vererbte sich hier die herzogliche Gewalt vom Vater auf den Sohn. Der Enkel Cosimos, Lorenzo der Prächtige (gestorben 1492), verwanbte seinen ungeheuren Reichtum auf die Pflege der Kunst und Wissenschaft. Aus ganz Italien kamen die Künstler herbei, um feinen Palast zu verschönern, großartige Sammlungen von Kunstwerken würden angelegt, die humanistischen Gelehrten sanben hier eine Heimat und verfeinerten die Genüsse der Vornehmen durch Poesie und Wissenschaft.
Ju Venebig erhielten sich die republikanischen Einrichtungen wenigstens der Form nach, in der That aber bilbete sich hier eine Stanbesherr-fchaft (Oligarchie) aus, die an Großartigkeit, aber auch an Grausamkeit ganz einzig in der Geschichte basteht. Mit großem Geschick wußten die herrscheitben Abelsgeschlechter das Ansehen des Staates nach außen zu wahren, das Gebiet besselben zu erweitern und Handel und Jubustrie auf die benkbar höchste Stufe der Entwicklung zu treiben. Venebig vermittelte den Hanbelsverkehr zwischen Kleinasien und Europa, von hier aus würden die Erzeugnisse der Levante (Kleinasiens) durch Oberitalien nach den westlichen ßänbern und nach Deutfchlanb weiter be-förbert. Venetianische Glassachen und Spiegel hatten einen Weltruf und würden gleich dem Golbe als Kostbarkeiten ersten Ranges hoch geschätzt. Die Kreuzzüge hatte Venebig, wie schon erwähnt, dazu benutzt, um Eroberungen im Peloponnes und an der balmatisthen Küste zu machen. An der Spitze der Abelsregierung stanb ein Doge (Dobfche), der freilich wieber dem Gericht der Signoria, des engeren Ausschusses des Abels unterstellt war. Doch würde ihm die höchste äußere Ehre zu teil. Es war eine feierliche Hanblung, wenn der Neugewählte auf dem Staatsschiffe Bucentoro hinaus in das Abriatische Meer fuhr und sich durch Hinabwerfen eines Ringes mit ihm vermählte. Die Wahlen zu den höchsten
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Extrahierte Personennamen: Franz_Sforza Franz Maximilian Maximilian Ludwig_Xu Ludwig Cosimo_Mebici
— M -
Ziegen, Schafe, Gemsen, Steinböcke, Bären, Murmelthiere, Lämmer-
geier) ; >» ) die Hochebene, unebener, wärmer und fruchtbarer,
als das Plateau von Deutschland, mit sehr veränderlichem Klima;
u) den Jura (Eisen, Steinkohlen, Marmor, Ghps, Schwefel- und
Salzwasser; große Tannenwälder, wenig Getreide). - Gebiete des
Rheins, des Po, der Etsch und der Donau. (Die Seen s. top. Geogr.
S. 88, 92 und 93; vergl. auch S. 74).
Auf 800 Q.-M. enthält die Schweiz gegen 2,400000 E. Die
ältesten Bewohner, wahrscheinlich Celten, wurden von den Römern
unterjocht, welche Kolonien anlegten. Später bemächtigten sich ger-
manische Böller (Burgunder, Alemannen, Franken) der Schweiz;
Franzosen und Italiener siedelten sich im W. und S. an. Die Mehr-
zahl der Bewohner spricht daher eine oberdeutsche Mundart, ans dem
Südrande der Alpen werden italienische, in Graubündten romanische,
in der westl. Schweiz französische Dialekte gesprochen. — Das Ver-
hältniß der Katholiken zu den Protestanten ist etwa, 5:8. — Große
Anhänglichkeit an das Vaterland, Freiheitsliebe, Muth und Thätig-
keit sind hervorstehende Züge im Charakter der Schweizer. Die alte
Sittenreinheit hat durch Kriegsdienst iin Anslande und den Besuch
der Fremden sehr gelitten. Der Volksunterricht blüht, jedoch minder
im Alpenlande, als in den übrigen Theilen. — Hauptnahrungszweige
sind: Viehzucht und Alpenwirthschaft in dem Alpenlande, Ackerbau,
Wiesencultur, Obst- und Weinbau in den Ebenen, gewerbliche Thä-
tigkeit im Jura und im N.o. Haupt-Exporten: Käse, Butter, Rind-
vieh, Alpenpflanzen, Uhren, Bijonteriewaareu u. s. w.
Die Schweiz ist ein B n n d e s st a a t von 22 Kantonen (die
drei getrennten Kantone Unterwalden, Appenzell und Basel haben
jeder 2 halbe Stimmen). Der gesetzgebende Körper ist die Bun-
desversammlung, bestehend aus dem Nationalrath und dem
Ständerath. Die oberste vollziehende Gewalt ist der Bundesrath
(7 auf 3 Jahre gewählte Mitglieder) mit einem (auf 1 Jahr ge-
wählten) Bundeö-Präsidenten. Sitz der Bundesversammlung
und des Bnndesrathes ist Bern. Die Verfassungen der einzelnen
Kantone sind theils demokratisch, theils aristokratisch, theils gemischt;
Oberherr des Kantons Neuenburg ist rechtlich der König von Preu-
ßen, wenn gleich für jetzt dieses Verhältniß faktisch durch die Revo-
lution von 1848 aufgehoben ist.
1. Wallis. Großer St. Bernhard ' (Pässe). Simplou
(Straße, 1801 von Napoleon angelegt). Rhonethal mit schönem
Pflanzenwnchs. Abgesonderte Bewohner: Oberwalliser deutsche Hir-
ten, Unterwalliser romanische Landbanern. Kathol. Rel. vorherr-
schend. — Sion oder Sitten, Hptst., alter Bischofssitz. Mar-
tig ny, am Knie der Rhone. Bad Lenk, am Gemmipaß in den
berner Alpen.
2. Tessin oder Ticino, von der Höhe des St. Gotthard
bis in die lombardische Ebene reichend, im S. sehr fruchtbar: Kasta-
nien; türkisches Korn, Wein, italienische Früchte. Bewohner halb-
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Extrahierte Personennamen: Muth Bernhard Napoleon Gotthard